Haftpflichtversicherung
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Die Haftpflicht, wie sie kurz genannt wird, ist ein Versicherungsvertrag, der gegen Schadensersatzansprüche von Dritten schützt. Dieser Schutz geschieht gegen einen Ausgleich von Vermögensanteilen. Die Haftpflicht hat zwei primäre Aufgaben: Erstens gewährt sie Versicherungsleistung, wenn ein Dritter zu Schaden gekommen ist, durch Verletzung der Sorgfaltspflicht und gefahrerhöhendes Verhalten. Diese Umstände entsprechen den normalen Verhältnissen, bei einem Unfall. Zweitens gewährt die Haftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz bei unberechtigten Ansprüchen und ergänzt somit auch die Rechtsschutzversicherung.
Haftpflichtversicherung sind eigentlich oft freiwillig und sind nur zwingend, wenn der Gesetzgeber diese für nötig hält. Darum müssen Kfz-Nutzer auch eine Haftpflicht für ihr Auto abschließen, während Heilberufe dazu nicht verpflichtet sind.
Es gibt verschiedene Formen der Haftpflichtversicherung, einige möchten wir Ihnen hier gerne vorstellen:
Privathaftpflichtversicherungen sind die bekanntesten und alltäglichsten Versionen. Sie decken nach §823 BGB die alltäglichen Handlungen von Privatpersonen ab und kommen daher recht oft zum Einsatz. Zum Beispiel, wenn bei einem Bekannten eine teure Vase zu Bruch ging.
Die bekannte Kfz-Haftpflichtversicherung dürfte jedem ein Begriff sein. Sie springt ein, wenn Schäden mit dem eigenen Pkw verursacht wurden. Sie ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz Pflicht und muss zu einem Autokauf abgeschlossen werden, soll es auf öffentlichem Gebiet zum Einsatz kommen.
Für Tierhalter gibt es eine entsprechende Tierhalterhauspflicht, während Jäger ebenfalls eine spezielle Versicherung erhalten. Interessant wird es wieder in der Arbeitswelt, wo Berufshaftpflichtversicherungen greifen, wenn Dritten während der Arbeit Schaden zugefügt wird.
Natürlich ist die Haftpflichtversicherung keine Einladung zu ordnungswidrigem Verhalten. Die Versicherung greift nicht bei grober Fahrlässigkeit und im Zustand der Deliktsunfähigkeit. Auch bei Familienangelegenheiten ist dies der Fall, solange diese in den vier Wänden stattfinden. Auch zum Beispiel Umwelt- oder Strahlenschäden sind hierbei ausgenommen.
Haftpflichtversicherungen werden über ein oder zwei Jahre abgeschlossen und verlängern sich in der Regel selbst, sobald kein fristgerechter Kündigungsbescheid durch den Versicherten vorliegt. Die Haftpflichtversicherung ist eine der populärsten ihrer Art und wird praktisch jedem Menschen ans Herz gelegt.
