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Hausratversicherung

Der Hausrat, versichert durch die Hausratversicherung, bezeichnet Haushaltsgegenstände, die zur Einrichtung gehören, ge- oder verbraucht werden.

Zur Einrichtung gehören natürlich vor allem Möbel, aber auch Teppiche oder Bilder. Das Mobiliar, wozu alle Möbel gehören, die zur Einrichtung gehören, umfasst eine große Auswahl an bekannten Möbeln.

Die Gebrauchsgegenstände sind alle Sachen, wie Besteck, Geschirr, Bekleidung oder Haushaltsgeräten. Die Verbrauchsgegenstände sind zum Beispiel Nahrungs- oder Genussmittel, wie Zigaretten. Dazu gehören auch Bargeld, Wertpapiere und -gegenstände, wie Schmuck oder Edelsteinen, aber auch Antiquitäten.


Wahrlich berüchtigt ist die juristische Form des Wortes Hausrat. Denn bei den immer häufiger auftretenden Ehescheidungen ist der Hausrat eines der Streitobjekte überhaupt. So muss bei einer Trennung der Ehepartner auch der Hausrat der gemeinsam genutzten Möbel getrennt werden. Persönlicher Eigentum anderer Vermögensgegenstände, wie einem Auto, folgen allgemeinen Regeln.

Beim Todesfall eines Ehepartners wird der Hausrat dem verbliebenen Ehepartner zugesprochen.