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Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet Schutz vor anfallenden Kosten bei der Behandlung von Erkrankungen. Das bekannteste Modell ist die Krankheitskostenvollversicherung, bei der der Versicherte der Versicherung die entstandenen Kosten einer Behandlung genau auflisten muss. Dies kann er anhand von Rechnungsbelägen des Arztes nachweisen. Da Patient und Arzt grundsätzlich als Vertragspartner gelten, hat der Patient, also in diesem Fall Sie, die Verpflichtung, sich um die pflichtgerechte Vergütung des Arztes zu kümmern. Dies können Sie tun, indem Sie die Belege des Arztes einreichen und so der Versicherung zeigen, dass sie tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen haben, die von der Versicherung gezahlt wird. Nicht alle Leistngen übernimmt die Versicherung, dies ist im Vertrag jedoch genau festgelegt und sollte unbedingt vor Vertragsabschluss detailliert besprochen werden. Schönheitsfehler werden von der Versicherung nicht korrigiert, diese müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.

Ärzte lassen den Patienten in der Regel genug Zeit, um der Versicherung die Beläge vorzuzeigen, damit die Zahlung stattfinden kann. Damit dies reibungslos von statten gehen kann, sollte die Rechnung einige Merkmale aufweisen, die diese sozusagen legitimiert: Der Name des behandelnden Arztes gehört hier natürlich zu, dazu eine Adressauskunft, damit die Praxis von der Versicherung gefunden werden kann. Weiterhin müsen alle behandelten oder noch in der Behandlung stehenden Krankheiten aufgeführt werden. Ebenso muss angegeben werden, welche Gebührenordnung angewendet wird und welche jeweiligen Gebührensätze und Steigerungssätze verwendet wurden. Außerdem natürlich das Datum der Leistungserbringung, da eine lebenslange Versicherung für eine Krankheit kaum der Fall ist.


Ist eine stationäre Aufnahme von Nöten, so erhält der Versicherte eine Kostenübernahmeerklärung. Aufgrund dieser Erklärung brauchen Sie als Privatpatient nicht in Vorleistung treten, sprich: Sie brauchen vorher keinen Finger rühren und keinen Cent zahlen. Anders sieht es da bei Apothekenforderungen aus, die vorgezahlt werden müssen und dann bei der Versicherung eingereicht werden können, damit diese Kosten erstattet werden.