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Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine so genannte Individualversicherung. Bei dieser Versicherung wird das Kostenrisisko eines Rechtsstreites versichert. Die Rechtsschutzversicherung wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehemn angeboten und wird von den meisten Unternehmen früher oder später abgeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung gilt allerdings nicht für jede Form des Rechtes bzw. für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.


Der Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung beläuft sich wie folgt: Entweder mit einer vorher festgelegten Deckungssumme, die im Regelfall 250.000 Euro beträgt, was reicht um zwei Instanzen zu durchlaufen, oder aber ohne Deckungsbegrenzung. Ohne Begrenzung heißt, dass der Versicherer dann alle folgende Schritte über jeglichen Zeitraum übernimmt: Die Anwaltsgebühren des Anwaltes des Versicherten. Der Versicherte darf sich den Anwalt frei wählen. Zeugengelder und Sachverständigen Honrare gehören ebenfalls zu den eingeschlossenen Leistungen. Alle Gerichtskosten werden übernommen und die Kosten des gegeners, insofern der Versicherungsnehmer diese tragen muss.

Ebenso werden auch Strafkautionen übernommen, die in der Regel bis zu 50.000 Euro betragen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Der Strafvollzug dürfte jedem bekannt sein: das Gefängnis. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt also auch Kosten, die von einer Gefändgnisstrafe ableiten können, solange diese nicht höher als 50.000 Euro ist.Nicht übernommen werden natürlich Bußgelder und Geldstrafen. Oft werden darüber hinaus Selbstbeteiligungen vereinbart. Typische Werte sind hier 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Eventuell ist es jedoch möglich diese Kosten zu umgehen und eine Mehrprämie zuzahlen.Dies muss allerdings mit dem Versicherer vor Vertragsschluss geklärt werden. In der Regel gilt die Rechtsschutzversicherung europaweit und auch in nordafrikanischen Ländern, die an Europa über das Mittelmeer grenzen, wie Marokko oder Tunesien. Bei einem sechswöchigen Aufenthalt wird von der Rechtsschutzversicherung oft auch weltweit Versicherungsschutz übernommen. Allerdings sind die Zahlungen über ~ 30.000 Euro meist auf das Wesentliche, und das ist im Regelfall schon der Anwalt vor Ort, beschränkt.