Rürup-Rente
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Die Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet und ist eine Form der staatlich subevntionierten Altersvorsorge. Der Name geht auf den Ökonom Bert Rürup zurück, der die deutsche Regierung, neben anderen auch, über viele Jahre in wirtschaftlichen Fragen beraten hat und sich besonders der Rentenordnung zuschrieb. Er war über Jahre lang einer der engsten Berater der Regierung und wurde letztlich mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die nach ihm benannt Rürup-Rente basiert auf einem Rentenvertrag. Im Vergleich zu der gesetzlichen Rente, ist die Rürup-Rente aber nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Ähnlich wie bei der Riester-Rente, wird hier auch nur ein bestimmter Betrag ausgezahlt, der über die Dauer der Verrentung gilt. Eine Teilauszahlung zu Rentenbeginn ist möglich.
Die Voraussetzungen für die Rürup-Rente sind einfach zu erklären. Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gestezlichen Höchstbeträge und können unter Umständen als Sonderausgaben abgezogen werden:
Die Versicherung darf nur als lebenslange Leibrente gelten Bis zum 01.01.2012 darf die Rürup-Rente nicht vor Vollendung des 60. Lerbensjahres beginnen Der Versicherungsvertrag der Rebte ist nicht vererbbar, leihbar, kapitalisierbar oder veräußerbar.
Natürlich hat jeder Versicherungsvertrag seine Vor- und Nachteile, über die wir sie an dieser Stelle genaustens aufklären möchten. Zu den Nachteilen der Rürup-Rente zählt auf jeden Fall, dass Beiträge nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden können. Weiterhin gibt es kein Kapitalwahlrecht. Die Auszahlung der Rente wird lediglich als Leibrente angeboten. Weiterhin müssen Rentenzahlungen später nach geltenden Steuerbedingungen versteuert werden. Ebenso verfällt beim Tod des Rentenversicherten der komplette eingezahlte Betrag; dieser kann nicht vererbt, verschenkt oder geliehen werden. Allerdings kann eine Verbliebenenrente ausgemacht werden, wenn der Ehepartner z.B. im Rentenalter stirbt. Vorteilhaft ist da auf jeden Fall, dass der Rentenversicherte eine Altersvorsorge aufbauen kann, die staatlich gefördert wird. Weiterhin bleibt das Kapital bei längerer Arbeitslosigkeit bei der Abrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Gepfändet wird auch nicht, zumindest nicht solange angespart wird. Sobald die Rente ausgezahlt wird kann bis zu einer Pfändunsgrenze Geld entnommen werden.
Am meisten raten kann man Selbstständigien mit hohen Steuerbelastungen zu der Rürup-Rente, da die Steuerbegünstigung bei keiner anderen Altersvorsorge so groß sind.
